Das Gaststättenrecht behandelt alle rechtlichen Problem- und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Gaststätte (z.B. Hotel, Restaurant, Kneipe) ergeben können. Die Problem- und Fragestellungen können dabei das Zivilrecht (z.B. Arbeits- und Mietrecht, Beherbergungs- und Bewirtungsvertrag, Haftung des Gastwirts) oder das Verwaltungsrecht (z.B. Entziehung der Gaststättenerlaubnis) betreffen, wobei wir Sie insbesondere im Bereich des Zivilrechts unterstützen.
Leistungen
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außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung